Jugendausbildung
Die musikalische Ausbildung hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen die Musik näher zu bringen, damit sie ihr gewähltes Instrument nach der Ausbildung beherrschen können - d.h. selbstständiges, kreatives und ausdrucksstarkes Musizieren.
Neben dem Instrumentalunterricht haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, im Schülerorchester und Jugendorchester zu spielen.
Dadurch werden Sie Teil einer Gemeinschaft, die durch gemeinsame Ausflüge, Schwimmbadbesuche und Hüttenwochenenden gestärkt wird.
Die musikalische und soziale Integration der Jungmusiker, dient dem langfristigen Erhalt des Gesamtorchesters und dem Erhalt des Musikverein 1868 e.V. Durmersheim als kulturfördernder und kulturtragender Verein.
Unterrichtstarife
Die Ausbildungskosten werden monatlich im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens abgebucht.
Kosten für Ausbildungsmaterial (z.B. Notenschule, Notenständer etc.) werden nicht getragen.
Tarif 1
Dauer: 30 Minuten
Preis: 50€ pro Monat (10€ pro Monat übernimmt der Musikverein 1868 e.V. Durmersheim)
Tarif 2
Dauer: 45 Minuten
Preis: 64€ pro Monat (10€ pro Monat übernimmt der Musikverein 1868 e.V. Durmersheim)
Unterrichtete Instrumente
Flöte
Klarinette
Saxophon
Trompete
Posaune
Schlagzeug
Anmeldung
1. Ausbildungsvertrag herunterladen und ausfüllen
2. Per E-Mail an unsere Jugendleitung verschicken:
jugendvertreter@musikverein-durmersheim.de
Schnupperkurse / Infos
Bei Interesse an Schnupperkursen oder weiterführenden Informationen, wenden Sie sich bitte an unsere Jugendleitung:
jugendvertreter@musikverein-durmersheim.de
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Weitere Information finden Sie in unserer Datenschutzordnung.
Ausbildungsordnung
1. Ausbildungsverhältnis
Der Musikschüler erhält von seinem Instrumentallehrer wöchentlich Unterricht. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen in Durmersheim gilt auch für den Musikverein 1868 e.V. Durmersheim (MVD).
2. Mitgliedschaft
(1) Der Musikschüler wird mit Aufnahme der Ausbildung aktives Mitglied im MVD.
(2) Die aktive Mitgliedschaft endet mit Kündigung der Vereinbarung (siehe 3.) oder mit Austritt aus den Orchestern.
(3) Bei Kindern und Jugendlichen ist es erforderlich, dass zumindest ein Elternteil Mitglied des MVD ist.
3. Kündigung
Die Vereinbarung kann vom MVD bzw. dem Vertragspartner nur zum Ende des Kalenderquartals gekündigt werden.
4. Pflichten des Musikschülers
(1) Nach 2 Jahren Ausbildung ist die Mitwirkung in einem Orchester des Musikvereins Pflicht.
(2) Die Teilnahme am Jungmusikerleistungsabzeichen (JMLA) ist erwünscht.